Auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („EmpCo“) gelten ab dem 27. September 2026 neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Bei einzelnen Produkten aus älteren Beständen können sich auf Textiletiketten, Hangtags oder sonstigen produktbezogenen Kennzeichnungen noch Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen befinden, die nach den neuen Anforderungen einer Anpassung, Konkretisierung oder ergänzenden Erläuterung bedürfen. Um den mit einer nachträglichen physischen Neuauszeichnung dieser Produkte verbundenen zusätzlichen Materialverbrauch soweit möglich zu vermeiden, stellen wir Ihnen die entsprechenden aktualisierten und ergänzenden Informationen so bald wie möglich zur Verfügung.
Bei unserem Umgang mit Altbeständen berücksichtigen wir insbesondere die Hinweise der Dienststellen der Europäischen Kommission in den FAQ zur Richtlinie (EU) 2024/825, insbesondere zu Frage 18, sowie das „Common Understanding on old stock situations“ des europäischen Consumer Protection Cooperation Network (CPC).»